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NRW-Bildungsscheck – Weiterbildung zum halben Preis
Mit
einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die
Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit
dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr
Weiterbildung motiviert werden.
Als Anreiz dafür, dass mehr
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen
Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck
Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des
Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal
bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen
Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei
Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Mit
dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die
Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr
positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber
sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und
Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene
Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich
tatsächlich weiter.
Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
Empfänger
können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis
zu 250 Beschäftigten sein. Über 175 Bildungsberatungsstellen bei
Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen
Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die
einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam
die entsprechenden Inhalte fest.
Gefördert werden Angebote,
die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und
Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B.
Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen,
Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Nicht gefördert werden
arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie
Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
Die
Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der
Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der
Weiterbildung ein.
Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
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Förderprogramm für Sachsen-Anhalt
Sie bekommen Förderung vom Land Sachsen-Anhalt, wenn Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass in Sachsen-Anhalt ansässig ist. Sie können eine Förderung Ihrer Seminarkosten von 35% bis zu 70% bekommen.
Für die Bearbeitung ist das Landesverwaltungsamt, Nebenstelle Dessau, Referat zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/
LASA Programm für Brandenburg
Das LASA Programm vergibt Förderungen bis zu 70% (max. 3000,- €)
Weitere Informationen gibt es unter www.lasa-brandenburg.de
"Lebenslanges Lernen" Förderprogramm
Das Förderprogramm "Lebenslanges Lernen" richtet sich an Menschen die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Das Programm unterstützt mit Beträgen bis 750,- € und erstattet häufig auch einen großen Teil der Reisekosten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.na-bibb.de/antragsunterlagen_197.html
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